Jährliche Unterweisung für Flurförderzeugführer/innen nach DGUV Vorschrift 1

(Inhouse-Schulungen)

Eine erfolgreiche Maßnahme, Unfälle mit Gabelstaplern zu reduzieren und einen störungsfreien Betriebsablauf zu gewährleisten, stellen die jährlichen Unterweisungen dar. Laut DGUV Vorschrift 1 ist jeder Fahrer eines Flurförderzeuges verpflichtet, einmal im Jahr an einer Unterweisung teilzunehmen. Die jährliche Unterweisung dient der Gefahrvorbeugung durch Wissensauffrischung. Aufgabe ist es, Wissenslücken zu schließen, riskante Verhaltensweisen aufzudecken und den  Kenntnisstand zu aktualisieren. Ziel ist nicht nur die Optimierung der eigenen Pflichterfüllung, sondern auch der Betriebs- und Qualitätssicherung.


Hintergrund
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindesten einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge.

 

Zielgruppe
Alle Mitarbeiter, die mit Flurförderzeugen arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen absolviert haben.

 

Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Flurförderzeugen.

 

Vorteile

  • Umsichtiges Fahren hilft Unfallrisiken zu reduzieren
  • Bessere Fahrtechnik hilft Schäden zu vermeiden
  • Grundsätze der Berufsgenossenschaft werden erfüllt

Inhalte

  • Aktuelle Themen aus dem Unternehmen
  • Analyse von Unfällen und Fehlverhalten anhand von Beispielen
  • Überblick über rechtliche Neuerungen
  • Beachtung der Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Auffrischung der Kenntnisse und Fertigkeiten
  • Fahrprobe

Abschluss

Teilnahme-Zertifikat

 

Dauer
Individuell, nach betrieblichen Belangen

 

Termin
Nach Vereinbarung

 

Gebühren
Auf Anfrage