Gefahrgutfahrer – Fortbildungsschulung

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnenschiff (GGVSEB) und dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).

 

Hintergrund

Fahrer von Gefahrgut benötigen eine gültige ADR-Bescheinigung. Diese Bescheinigung ist 5 Jahre gültig. Eine Verlängerung um weitere 5 Jahre ist möglich, wenn rechtzeitig vor Ablauf eine Fortbildungsschulung besucht und die abschließende Prüfung bestanden wird.


Voraussetzung
Gültige Fahrerlaubnis (bzgl. der vorgesehenen Fahrzeugen für den Gefahrguttransport) und eine gültige ADR-Bescheinigung.


Besonderheit
Die Fortbildungsschulung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung besucht werden; für die Verlängerung bleibt aber das Ablaufdatum maßgebend.


Vorteile

  • Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut wird aufgebaut
  • Kompetenz für Fahrer von Stückgut wird erweitert
  • Umweltgefahren werden reduziert

Inhalte
Die Inhalte entsprechen den verbindlichen Vorgaben der Industrie- und Handelskammern. Sie gliedern sich in die folgenden „Themensektoren“:

  • Allgemeine Vorschriften
  • Allgemeine Gefahreigenschaften
  • Dokumentation
  • Fahrzeuge- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
  • Kennzeichnung, Bezettelung und orange-   farbene Tafeln
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

Abschluss
Die Fortbildungsschulung schließt mit einer schriftlichen Prüfung unter Aufsicht der zuständigen IHK ab. Mit erfolgreicher Prüfung verlängert sich die ADR-Bescheinigung um 5 Jahre.


Dauer
1,5 Tage


Termine
Termine auf Anfrage


Teilnahmegebühr
270,-- € (frei von Mehrwertsteuer)
In der Teilnahmegebühr sind die Lernmittel,  Getränke, Imbiss sowie  Prüfungsgebühr (82,--€) der IHK Kassel enthalten.