Gefahrgutfahrer – Fortbildungsschulung
Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnenschiff (GGVSEB) und dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).
Hintergrund
Fahrer von Gefahrgut benötigen eine gültige ADR-Bescheinigung. Diese Bescheinigung ist 5 Jahre gültig. Eine Verlängerung um weitere 5 Jahre ist möglich, wenn rechtzeitig vor Ablauf eine Fortbildungsschulung besucht und die abschließende Prüfung bestanden wird.
Voraussetzung
Gültige Fahrerlaubnis (bzgl. der vorgesehenen Fahrzeugen für den Gefahrguttransport) und eine gültige ADR-Bescheinigung.
Besonderheit
Die Fortbildungsschulung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung besucht werden; für die Verlängerung bleibt aber das Ablaufdatum maßgebend.
Vorteile
- Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut wird aufgebaut
- Kompetenz für Fahrer von Stückgut wird erweitert
- Umweltgefahren werden reduziert
Inhalte
Die Inhalte entsprechen den verbindlichen Vorgaben der Industrie- und Handelskammern. Sie gliedern sich in die folgenden „Themensektoren“:
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeuge- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orange- farbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Abschluss
Die Fortbildungsschulung schließt mit einer schriftlichen Prüfung unter Aufsicht der zuständigen IHK ab. Mit erfolgreicher Prüfung verlängert sich die ADR-Bescheinigung um 5 Jahre.
Dauer
1,5 Tage
Termine
Termine auf Anfrage
Teilnahmegebühr
270,-- € (frei von Mehrwertsteuer)
In der Teilnahmegebühr sind die Lernmittel, Getränke, Imbiss sowie Prüfungsgebühr (82,--€) der IHK Kassel enthalten.