Viele Gründe sprechen für einen "externen Gefahrgutbeauftragten"

Sie sind als Spediteur, Transportunternehmer, produzierender Betrieb, Handel etc. zur Bestellung eines EG-Sicherheitsberaters für Gefahrgut (Gefahrgutbeauftragter) verpflichtet und suchen nach kostengünstigen und kompetenten Lösungen für diese "lästige" Aufgabe? Ihr jetziger Gefahrgutbeauftragter kann aus den unterschiedlichsten Gründen in Zukunft diese Aufgabe nicht mehr wahrnehmen und Sie suchen Ersatz? Oder Sie wissen nicht, ob Sie einen Gefahrgutbeauftragten benötigen und suchen Rat, ohne gleich die überwachenden Behörden ansprechen zu wollen?

 

Die Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten bietet vielfältige Möglichkeiten, Ihr Unternehmen zu entlasten, sowohl in personeller als auch in finanzieller Hinsicht. Sie setzen Kapazitäten frei, die anderweitig besser genutzt werden können.

 

Die Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten sind sehr vielseitig. Neben der Beratung der Geschäftsleitung bei allen Themen, die den Gefahrgutbereich tangieren, müssen in den Betrieben Personen geschult und für den Umgang mit Gefahrgütern sensibilisiert werden. Bei der Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Schulung sollte nicht gespart werden, denn die Busgelder bei Nichteinhaltung sind sehr hoch und schaden auf alle Fälle dem guten Ruf Ihres Unternehmens.

 

Der externe Gefahrgutbeauftragte entlastet Ihren Betrieb, indem er den Vollzug der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung selbstständig und in eigener Verantwortung sicherstellt. Sie brauchen sich weder um Schulungstermine oder Fachliteratur Gedanken zu machen. Es entstehen keine Ausfallzeiten durch die Abwesenheit Ihrer Mitarbeiter wegen der Teilnahme an Schulungen oder der Durchführung der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung. Die entstehenden Kosten sind bekannt und problemlos in Ihre Kalkulation mit einzubeziehen.

 

Zu unserem Serviceangebot gehören neben der Durchführung der GbV auch die Beratung in allen den Gefahrguttransport betreffenden Fragen. Im Rahmen der Bestandsaufnahme werden die Betriebsabläufe auf Übereinstimmung mit den Gefahrguttransportvorschriften überprüft und evtl. Schwachstellen aufgezeigt. Dadurch wird die Übereinstimmung mit den entsprechenden Vorschriften sichergestellt. Zukünftige Änderungen in den Rechtsgrundlagen werden Ihnen umgehend mitgeteilt.


Unsere Leistungen:

  • Stellung des externen Gefahrgutbeauftragten entsprechend der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten.
  • Regelmäßige interne Schulung der Mitarbeiter, beauftragten Personen oder sonstigen verantwortlichen Personen direkt am Arbeitsplatz oder durch abgeschlossene Seminare, aber immer auf die Tätigkeit der Mitarbeiter zugeschnitten.
  • Überwachung der beauftragten Personen und sonstigen Mitarbeiter im Rahmen der Verordnung.
  • Anfertigung von schriftlichen Aufzeichnungen über die Überwachungs- und Schulungstätigkeit.
  • Hinweise auf Sicherheitsmängel im Bereich Gefahrgut.
  • Stellungnahme zur Vorbereitung von Investitionsentscheidungen.
  • Anfertigung des Jahresberichtes sowie anschließende Erläuterung und Diskussion mit der Geschäftsleitung.
  • Informationen und Seminare über geplante und aktuelle gesetzgeberische Maßnahmen sowie Unterstützung bei der Umsetzung.

Rufen Sie uns an! Im Bereich der Tätigkeit als externer Gefahrgutbeauftragter erledigen wir für Sie alle Aufgaben. Wir stellen fest, ob Sie nach den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet sind und erstellen Ihnen auf Wunsch ein Angebot.


Wir erfüllen als externer Gefahrgutbeauftragter alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben. Von der Feststellung der "beauftragten Personen", deren Benennung und Schulung, der Unterstützung während ihrer Tätigkeit bis zur Erstellung des erforderlichen Berichtswesens, damit Sie sich als Unternehmer auf Ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können.


Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf und vereinbaren ein persönliches Beratungsgespräch. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Angebot.


Gefahrgut-Logistik-Fleischmann
Rosernstrasse 11a
35085 Ebsdorfergrund, OT Leidenhofen
Tel.: (06424) 94 322-1
Fax: (06424) 94 322-3
E-Mail: GLF@gmx.info
Internet: www.GefLog-Fleischmann.com
 
Die Befreiung von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten befreit Sie nicht von der Pflicht, am Transport gefährlicher Güter beteiligtes Personal („beauftragte Personen“, usw.) regelmäßig und ausreichend zu schulen!