Gefahrgutbeauftragten-Fortbildung

(Allgemeiner Teil + Besonderer Teil Straße)

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) verlangt von Unternehmern und Inhabern von Betrieben, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, die Bestellung eines oder mehrerer Gefahrgutbeauftragten.

 

Die Voraussetzungen, die Betriebe von der Pflicht befreien, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen, sind im Vergleich zur Alt-Fassung der GbV erheblich verschärft worden. Befreit sind nunmehr Betriebe, die:

  • ausschließlich Gefahrgüter empfangen oder
  • ausschließlich Gefahrgüter in freigestellten Mengen transportieren oder
  • nicht mehr als 50t Gefahrgüter netto für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben transportieren oder
  • nur als Auftraggeber des Absenders auftreten

Kann keine der oben genannten Befreiungen genutzt werden, muss mindestens ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden.


Hintergrund
Unternehmen, die regelmäßig mit gefährlichen Gütern umgehen, sie verpacken, verladen oder transportieren haben laut Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Innerhalb der Transportkette von gefährlichen Gütern darf niemand ohne entsprechende Schulung bzw. Ein- und Unterweisung (vom Gefahrgutbeauftragten) tätig werden.

 

Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über eine gültige Schulungsbescheinigung verfügt (Geltungsdauer: 5 Jahre). Der Schulungsnachweis der IHK wird um weitere 5 Jahre verlängert, wenn in den letzten 12 Monaten nach Ablauf der Gültigkeit eine schriftliche Prüfung bestanden wurde. Der Lehrgang dient als Vorbereitung auf die IHK-Prüfung.


Voraussetzung
Gültiger Schulungsnachweis der IHK

 

Vorteile
Erforderliches Wissen für die Prüfung vor der IHK.


Inhalte

  • Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften
  • Nationale Gesetze und Verordnungen
  • Strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung
  • Gefährliche Güter/Gefahrklassen*
  • Freistellungen sowie begrenzte Mengen*
  • Dokumentation *
  • Versandstücke*
  • Fahrzeuge*
  • Container, Tanks, Tankcontainer*
  • Kennzeichen und Beschriftungen*
  • Durchführung der Beförderung*

* Die Inhalte entsprechen den Vorgaben der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung. „Verkehrsträger Straße“


Abschluss
Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt eine Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte bei der IHK vor. (Teilnahme-Zertifikat von Gefahrgut-Logistik-Fleischmann, der Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten wird von der IHK ausgestellt)


Dauer
1,5 Tage (Seminar) oder
2 Tage   (Seminar mit anschließender Prüfung durch die IHK)


Termine
Auf Anfrage


Teilnahmegebühr :
300,-- € (frei von Mehrwertsteuer nach § 4 Ziff. 21 und 22a Umsatzsteuergesetz)
(inkl. Lernmittel, Getränke und Imbiss)
Im Anschluss an den Kurs besteht die Möglichkeit der Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer in den Seminarrräumen von Gefahrgut-Logistik-Fleischmann. (IHK-Prüfungsgebühr beträgt 155,-- €)
von der Nachschulungs-Garantie ausgenommen!