Gefahrgutbeauftragten-Grundschulung

(Allgemeiner Teil + Besonderer Teil Straße)

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) verlangt von Unternehmern und Inhabern von Betrieben, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, die Bestellung eines oder mehrerer Gefahrgutbeauftragten.


Die Voraussetzungen, die Betriebe von der Pflicht befreien, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen, sind im Vergleich zur Alt-Fassung der GbV erheblich verschärft worden. Befreit sind nunmehr Betriebe, die:

  • ausschließlich Gefahrgüter empfangen oder
  • ausschließlich Gefahrgüter in freigestellten Mengen transportieren oder
  • nicht mehr als 50t Gefahrgüter netto für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben transportieren oder
  • nur als Auftraggeber des Absenders auftreten

Kann keine der oben genannten Befreiungen genutzt werden, muss mindestens ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden.


Hintergrund
Unternehmen, die regelmäßig mit gefährlichen Gütern umgehen, sie verpacken, verladen oder transportieren haben laut Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Innerhalb der Transportkette von gefährlichen Gütern darf niemand ohne entsprechende Schulung bzw. Ein- und Unterweisung (vom Gefahrgutbeauftragten) tätig werden.


Der Gefahrgutbeauftragte muss bei einem von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Schulungsveranstalter für seine Aufgabe geschult sein. Zur Prüfung der erworbenen Kenntnisse ist eine schriftliche Prüfungen vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) erforderlich.


Voraussetzung
Keine besonderen Voraussetzungen nötig. Der „Allgemeine Teil“ ist jedoch Voraussetzung für den Besuch des „Besonderen Teil Straße“.


Vorteile

  • Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut wird aufgebaut und vertieft.
  • Umweltgefahren werden reduziert.

Inhalte

  • Nationale und internationale Organisationen und Vorschriften
  • Nationale Gesetze und Verordnungen
  • Strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung
  • Einführung (international/innergemeinschaftlich/national)*
  • Aufbau und Systematik*
  • Gefährliche Güter/Gefahrklassen*
  • Erforderliche Unterlagen*
  • Anforderungen an die Beförderung mit Verpackungen/ Großpackmitteln*
  • Anforderungen an die Beförderung mit Containern/ Tanks*
  • Anforderungen an die Beförderung mit Fahrzeugen*
  • Anforderungen an die Gefahrzettel, Kennzeichen und Beschriftungen*
  • Durchführung der Beförderung*

* Die Inhalte entsprechen den Vorgaben der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung. „Verkehrsträger Straße“

 

Abschluss
An das Seminar schließt sich eine schriftliche Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer an. Nach erfolgreicher Prüfung ist die Bedingung für eine Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten für den Verkehrsträger Straße erfüllt. (Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten von der IHK sowie Teilnahme-Zertifikat von Gefahrgut-Logistik-Fleischmann)


Dauer
4 Tage (3 Tage Seminar + 1 Tag Prüfungsvorbereitung)

 

Termine
Auf Anfrage

 

Teilnahmegebühr :
635,-- €       (frei von Mehrwertsteuer nach § 4 Ziff. 21 und 22a Umsatzsteuergesetz)
(inkl. Lernmittel, ADR/GGVSEB, Getränke und Imbiss zzgl. IHK-Prüfungsgebühr von 155,-- €)
von der Nachschulungs-Garantie ausgenommen!